Ritter-Sport bleibt ein­zig­ar­tig

1996 ließ sich Ritter Sport die qua­dra­ti­sche Ver­pa­ckung als Marke schüt­zen. Seit­dem ist diese Form ein­zig­ar­tig am Scho­ko­la­den­markt. Milka legt dage­gen sein Wort ein, wes­halb es seit 10 Jahren einen Gerichts­streit zwi­schen diesen zwei Scho­ko­la­den­mar­ken gibt. Beide Marken zählen im Übri­gen unter den Süßig­kei­ten-Lieb­ha­bern zu den belieb­tes­ten deut­schen Marken. Auch im Geschmacks­test liegen diese in der Spit­zen­grup­pe.


Sieg für Ritter-Sport

Das Urteil ist gefal­len! Das Schoko-Qua­drat bleibt ein­zig­ar­tig. Dies ent­schied ges­tern der Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he. Die Ver­pa­ckung sei nicht kauf­ent­schei­dend, wes­halb die Marke nach gesetz­li­chen Vor­schrif­ten geschützt ist. Wäre die Ver­pa­ckung kauf­ent­schei­dend, wie bei­spiels­wei­se bei Scho­ko­la­den-Oster­ha­sen oder Weih­nachts­män­nern, wäre die Rechts­la­ge anders. Da in diesem Fall die Form eine bedeu­ten­de Wir­kung hat. Bei Ritter-Sport habe die Ver­pa­ckung aber keinen künst­le­ri­schen Wert.


Coca-Cola vs. Pepsi

Vor ein paar Jahren gab es einen ähn­li­chen Gerichts­streit zwi­schen Coca-Cola und Pepsi. Coca-Cola ließ seine 0,2l Fla­sche, ihre soge­nann­te Kon­tur­fla­sche, als Marke schüt­zen. Pepsi hat sich jedoch mit ihrer eben­falls 0,2l Fla­sche, der Caro­li­na-Fla­sche, dem Design der Kon­tur­fla­sche stark ange­passt. Coca-Cola klagte, dass hier­durch das Mar­ken­recht ver­letzt sei. Schluss­end­lich fehle laut des Lan­des­ge­richts Ham­burg die hin­rei­chen­de Ähn­lich­keit, wes­halb Pepsi bis heute noch seine Fla­sche auf dem Markt hat.

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Marcel Olek

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