Wie weit darf ich gehen?

Die Regie­rung hat gespro­chen. Seit dem 11. Januar gilt für die Bewoh­ner von Gemein­den und Städ­ten mit einem Inzi­denz-Wert von über 200 ein Bewe­gungs­ra­di­us von 15 Kilo­me­tern. Das bedeu­tet, dass sich Men­schen aus diesen Orten maxi­mal 15 Kilo­me­ter rund um die Orts­gren­zen bewegen dürfen. Aus­nah­men gelten für den Besuch der Fami­lie, von Ärzten oder den Weg zur Arbeit (mal sehen wie lange noch).

Wer die Pres­se­kon­fe­renz am 5. Januar ver­folgt hat, konnte mit­er­le­ben, wie wenig klar die Rege­lung des Radius war. Zumin­dest für die­je­ni­gen, die nicht beim Beschluss dabei waren. Meh­re­re Jour­na­lis­ten haben expli­zit nach­ge­fragt, von wo aus genau der Kreis gelte. Klar­stel­lung: Es gilt nicht die Post-Anschrift der jewei­li­gen Person, son­dern die Grenze des Wohn­orts. Wer es noch ein­fa­cher möchte, findet hier eine Web­site von Nürn­ber­ger Ent­wick­lern, auf der man seinen Wohn­ort ein­ge­ben und den jewei­li­gen Bewe­gungs­ra­di­us erfah­ren kann.

Fotos von Ronan Furuta auf Uns­plash

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Marion Endres - Inhaberin IDEENHAUS

Marion Endres

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