Wie weit darf ich gehen?

Die Regierung hat gesprochen. Seit dem 11. Januar gilt für die Bewohner von Gemeinden und Städten mit einem Inzidenz-Wert von über 200 ein Bewegungsradius von 15 Kilometern. Das bedeutet, dass sich Menschen aus diesen Orten maximal 15 Kilometer rund um die Ortsgrenzen bewegen dürfen. Ausnahmen gelten für den Besuch der Familie, von Ärzten oder den Weg zur Arbeit (mal sehen wie lange noch).

Wer die Pressekonferenz am 5. Januar verfolgt hat, konnte miterleben, wie wenig klar die Regelung des Radius war. Zumindest für diejenigen, die nicht beim Beschluss dabei waren. Mehrere Journalisten haben explizit nachgefragt, von wo aus genau der Kreis gelte. Klarstellung: Es gilt nicht die Post-Anschrift der jeweiligen Person, sondern die Grenze des Wohnorts. Wer es noch einfacher möchte, findet hier eine Website von Nürnberger Entwicklern, auf der man seinen Wohnort eingeben und den jeweiligen Bewegungsradius erfahren kann.

Fotos von Ronan Furuta auf Unsplash

TEILEN

Autor kontaktieren

Marion Endres

DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN

Scroll to Top