Das Versaleszett
Der Rat für Rechtschreibung hat am 29.06.2017 die Großbuchstabenvariante des ß (»Versaleszett«) zugelassen. Das bedeutet, dass die Regel bei Versalschreibweise ein ß mit SS zu ersetzen zwar nicht abgelöst wird, jedoch haben wir jetzt eine weitere Möglichkeit in der Schriftsetzung. Für viele wird das Versaleszett erstmals ungewohnt sein, da es ein neues Zeichen ist, das …