Verträge mit IDEENHAUS kommen durch schriftliche Bestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen von Verträgen müssen durch IDEENHAUS schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind kein Bestandteil des Vertrages.
Werbemittlungsaufträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der Werbeträger abgeschlossen, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. IDEENHAUS verpflichtet sich, in jedem Fall den höchstmöglichen Rabatt mit dem Werbeträger zu vereinbaren. Bei Vereinbarungen von Mengenrabatten und Malstaffeln erhält der Kunde bei Nichterfüllung dieser Vereinbarung eine Nachbelastung, die sofort fällig ist. IDEENHAUS hat für die vertragsmäßige Einschaltung bei den Werbemedien zu sorgen. Für Mängel bei der Einschaltung haftet IDEENHAUS nicht, ist aber bevollmächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Werbeträger geltend zu machen. Bei telefonisch erteilten Mittlungsaufträgen übernimmt IDEENHAUS keine Haftung.
Die Vergütung wird entweder projektbezogen oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschaltsumme vereinbart. Die von IDEENHAUS für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen müssen schriftlich fixiert werden. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft, Fotoaufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten, Transport- und Materialkosten usw. werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisangebote werden erst mit Abschluss des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen IDEENHAUS – wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als vier Monate liegen – die Angebotspreise entsprechend zu erhöhen. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand. IDEENHAUS behält sich vor, Preisänderungen oder Irrtümer seitens der Medien an den Kunden zu verrechnen.
Lieferungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab IDEENHAUS. Die Haftung geht ab Lieferung durch IDEENHAUS auf den Auftraggeber über. IDEENHAUS übernimmt keine Haftung für Schäden bei verspäteter postalischer Zustellung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernimmt IDEENHAUS keine Haftung für Umstände, die IDEENHAUS nicht verschuldet hat, dies gilt besonders in Fällen von höherer Gewalt (z.B. wetterbedingten Überschreitungen, bei Foto- und Filmaufträgen, etc). Unverschuldete Schwierigkeiten bei Lieferverzug entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.
Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Darüber hinaus bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.
Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte wie Vervielfältigungs‑, Verbreitungs‑, Senderechte und dergleichen im Vertrag einzeln festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinaus gehende sonstige Verwertungen, ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich, unter Festlegung der Vergütung, besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren. Für die Rechte der Vervielfältigung sowie für alle formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei IDEENHAUS. Druckunterlagen die unmittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (Metallplatten, Klischees, Zylinder, Galvanos, Stanzen, etc.) bleiben Eigentum des Vervielfältigers, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Druckunterlagen die nur mittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (Fotolithos, Matern, Prägeplatten, etc.) bleiben Eigentum von IDEENHAUS, es sei denn, sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Für den Auftraggeber gelieferte, mittelbare und unmittelbare Druckunterlagen und andere Gegenstände, die nach Auftragserledigung vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt IDEENHAUS keine Haftung. Negative von Fotografie- und Filmaufträgen sind Eigentum von IDEENHAUS oder des von IDEENHAUS beauftragten Fotografen oder Filmherstellers. Eigentumsrechte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen übertragen, wofür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren ist. Die Aufbewahrung der Negative erfolgt ohne Gewähr. Auch das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind. Für Mängel in den formalrechtlichen Voraussetzungen, deren Erfüllung dem Auftraggeber obliegt, übernimmt IDEENHAUS keine Haftung. Abgelehnte Werkgestaltungen und ‑leistungen wie Skizzen, Entwürfe sowie Fotos und Filme bleiben IDEENHAUS zur weiteren Nutzung und Verwertung vorbehalten. Vom Auftraggeber abgelehnte Entwürfe sind bei Reservierung seinerseits durch gesonderte Vereinbarung zu vergüten.
Bei Leistungen von Dritten für IDEENHAUS, etwa von freien Mitarbeitern, hat IDEENHAUS freie Verwertbarkeit für die Zwecke des Auftraggebers zu garantieren. Für Arbeiten, die üblicherweise von IDEENHAUS an Dritte vergeben werden wie Satz‑, Klischee‑, Litho- und Druckarbeiten, haftet IDEENHAUS nicht, auch bei Verrechnung von IDEENHAUS mit dem Auftraggeber.
Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Daraus gegen IDEENHAUS entstehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber IDEENHAUS von jeder Haftung frei. Bei Foto- und Filmaufträgen trägt der Auftraggeber das Risiko für nicht von IDEENHAUS oder vom beauftragten Fotografen oder Filmhersteller verschuldete Schwierigkeiten, u.a Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz von Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten und dergleichen. Bei Verspätung von Fotomodellen ist für die Haftung ohne Bedeutung, ob der Fotograf oder Filmhersteller diese in fremdem oder eigenem Namen herangezogen hat. Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht ab, so wird nach Ablauf einer Frist von einer Woche die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben wegen verweigerter Abnahme vorbehalten. Nach Fristsetzung eingetretene Veränderungen, Verschlechterungen sowie verlorengegangene Ware gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollen die bei IDEENHAUS lagernden oder zu fotografierenden oder sich zeitweilig befindlichen Unterlagen, Produkte oder Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl etc. versichert werden, obliegt das dem Auftraggeber. Bei IDEENHAUS lagernde oder sich zeitweilig oder auf Dauer befindliche Unterlagen, Produkte oder Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten können nur ordnungsgemäß verwahrt werden.
Beanstandungen der IDEENHAUS-Leistungen müssen innerhalb einer Woche gerechnet ab Absendedatum bei IDEENHAUS schriftlich erfolgen. Es kann Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Wandlung oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge müssen beim Auftraggeber unverzüglich geprüft und korrigiert werden und mit seiner Bestätigung versehen an IDEENHAUS zurückgesendet werden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernimmt IDEENHAUS nicht. Beauftragt der Auftraggeber direkt einen Vervielfältigungsbetrieb, der für seine Vervielfältigungsarbeit Druckunterlagen benötigt, die von IDEENHAUS gestaltet und produziert wurden, ist IDEENHAUS von jeglicher Haftung gegenüber Mängelrügen an dem fertigen Vervielfältigungsobjekt frei.
Vergütungen sind innerhalb der getroffenen Vereinbarungen pünktlich zu zahlen. Bis zur endgültigen Bezahlung gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden sofort fällig. Skontoabzüge müssen besonders vereinbart werden. Bei Mittleraufträgen gelten hier die AGB der Werbeträger. Wird Vorkasse vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung. Der Acontobetrag muss vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlusstermin eingegangen sein, sonst ist IDEENHAUS berechtigt von dem Auftrag zurücktreten. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Fristsetzung nicht beglichen, so sind 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz als Verzugszinsen zu zahlen. Bei Mittlungsaufträgen kann IDEENHAUS in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrages stornieren; für dadurch entstandenen Schaden beim Auftraggeber ist jede Haftung durch IDEENHAUS ausgeschlossen. Ebenso wird diesbezüglich auch ein Aufrechungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen.
Bei Umständen, die die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen (Konkurseröffnung, Vergleichsverfahren oder wiederholte Zwangsvollstreckungen, etc.), hat IDEENHAUS das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Offene Rechnungen werden mit dem Vertragsrücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen können Vorauszahlungen verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich evtl. anfallender Neben- oder Fremdkosten; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergütet. Die anfallende Mittlervergütung ist in jedem Falle zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen, im übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung: Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnung gegen die Ansprüche von IDEENHAUS sind ausgeschlossen.
IDEENHAUS betrachtet alle Kenntnisse, die über den Auftraggeber und dessen Produkte etc. erlangt werden, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis. Alle bei IDEENHAUS Beschäftigten sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werkspionage entstehen, haftet IDEENHAUS nicht.
IDEENHAUS ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln einen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden müssen. IDEENHAUS stehen von allen öffentlichen Gestaltungsmitteln zehn Belegexemplare zu.
Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses hat IDEENHAUS dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie etwa Fotos, Filme, etc. zurückzugeben. Bei offenen Rechnungen hat IDEENHAUS Zurückbehaltungsrecht. IDEENHAUS hat seinerseits im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltene Unterlagen wie Druckplatten, Klischees, etc. an den Auftraggeber auszuhändigen, soweit über die weitere Verwertung und Nutzung dieser Unterlagen keine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüche wird Nürnberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand-Regelung.
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