Wie weit darf ich gehen?

Die Regie­rung hat gespro­chen. Seit dem 11. Januar gilt für die Bewoh­ner von Gemein­den und Städ­ten mit einem Inzi­­denz-Wert von über 200 ein Bewe­gungs­ra­di­us von 15 Kilo­me­tern. Das bedeu­tet, dass sich Men­schen aus diesen Orten maxi­mal 15 Kilo­me­ter rund um die Orts­gren­zen bewegen dürfen. Aus­nah­men gelten für den Besuch der Fami­lie, von Ärzten oder den […]

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