Mit barrierefreien Webseiten allen Menschen Zugang ermöglichen und deren Erlebnis verbessern.
In einer zunehmend digitalen Welt ist der Zugang zu Online-Inhalten für alle Menschen unverzichtbar geworden. Menschen mit Behinderung sind jedoch oft mit Barrieren konfrontiert, die den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen einschränken. Diese Barrieren umfassen viele Hürden, angefangen mit schlecht lesbaren Texten und ungeeigneten Kontrasten, bis hin zu unzugänglichen Navigationselementen und Inhalten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, darunter Webseiten, mobile Apps und digitale Dienstleistungen, und fordert die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Die WCAG 2.2 basiert auf vier grundlegenden Prinzipien. Diese Prinzipien werden durch 13 Richtlinien und 86 Erfolgskriterien weiter präzisiert, die in die Konformitätsstufen A, AA und AAA unterteilt sind. Um den gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu entsprechen, muss mindestens die Konformitätsstufe AA erreicht werden.
Eine erfolgreiche Umsetzung barrierefreier Webseiten erfordert eine ganz einheitliche Herangehensweise, die technische, gestalterische und inhaltliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Ein Beispiel aus dem IDEENHAUS für eine ganzheitliche Umsetzung ist die Karrierewebseite der Polizei, die durch gezielte Maßnahmen die Barrierefreiheit vollumfänglich sicherstellt.
Die Webseite wurde so gestaltet, dass sie auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen optimal funktioniert. Dies gewährleistet, dass die Inhalte unabhängig vom verwendeten Endgerät zugänglich und bedienbar sind.
Um sicherzustellen, dass die Inhalte für alle verständlich sind, wurde die Webseite auch in leichter Sprache bereitgestellt. Dies erleichtert insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu Informationen und der Bedienung der Webseite.
Wir bieten Nutzern die Möglichkeit, die Kontraste zwischen Hintergrund und Text individuell anzupassen. Dies stellt sicher, dass Inhalte auch für Menschen mit Sehschwächen oder Farbenblindheit gut lesbar sind.
Zudem ermöglicht die Webseite es den Nutzern, die Schriftgrößen nach ihren Bedürfnissen zu ändern, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Wir haben einen Screenreader implementiert, der Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, sich die Seiteninhalte vorlesen zu lassen. Dies bietet insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen oder Lernschwierigkeiten eine wichtige Unterstützung.
Für hörgeschädigte Nutzer haben wir Videos mit Gebärdensprache integriert, um den Zugang zu multimedialen Inhalten zu verbessern.
Mit der barrierefreien Umsetzung der Webseite für die Bayerische Polizei haben wir nicht nur Vorgaben entsprochen und diese erfolgreich umgesetzt. Wir haben auch eine User-Experience entwickelt, die für alle Nutzerinnen und Nutzer am Ende einfacher und intuitiver ist. Damit erhöhen wir logischerweise Konversionsraten bei den Bewerbungen und können am Ende das Ziel erreichen: Genügend Menschen dafür zu begeistern, bei der Bayerischen Polizei einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten!
Was dürfen wir für Ihre Marke tun?
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